SCHUFA & Creditreform Sammelwut stoppen! Schufa Eintrag löschen!
Die einen stört es nicht, wenn eine private Einrichtung ihre Daten sammelt und nutzt, andere hatten bereits negative Erfahrungen, weil ihnen beispielsweise durch falsche Einträge Verträge abgelehnt worden sind.
Der EUGh hat jüngst geurteilt, dass die Datenspeicherung bei einer privaten Wirtschaftsauskunftei, die personenbezogene Daten aus einem öffentlichen Register ohne konkreten Anlass speichert, nicht mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbar ist. Während das „Scoring“ (mathematisch-statistisches Verfahren) nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist, steht die längere Speicherung von Informationen über die Erteilung einer Restschuldbefreiung im Widerspruch zur DSGVO.
Mehrere Kläger fochten vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden Bescheide des zuständigen Datenschutzbeauftragten an. Dieser weigerte sich, gegen bestimmte Praktiken der SCHUFA, einer privaten Wirtschaftsauskunftei, vorzugehen, zu deren Kunden beispielsweise Kreditinstitute gehören. Sie wandten sich konkret gegen das Scoring sowie gegen die Speicherung von aus öffentlichen Registern übernommenen Daten über die Erteilung einer Restschuldbefreiung.
Zusätzlich hat das Bundeskabinett am 7. Februar einen neuen Paragrafen im Bundesdatenschutzgesetz verabschiedet. Mit dem neuen Paragrafen 37a, Absatz 4, Nummer 1-4 werden explizit die Forderungen unseres SCHUFA-Musterschreibens gesetzlich verankert. Die Rechte von Verbrauchern gegenüber Wirtschaftsauskunfteien wie der SCHUFA sollen durch eine Reform des Bundesdatenschutzgesetzes gestärkt werden.
Zu den Daten, die laut Entwurf künftig nicht verwendet werden dürfen, damit Unternehmen die Zahlungsfähigkeit und -willigkeit eines Menschen einschätzen können, gehören unter anderem die Wohnadresse, der Name oder personenbezogene Daten aus der Nutzung sozialer Netzwerke. Informationen über Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge auf und von Bankkonten sind demnach zukünftig nicht mehr zulässig.
Auf Wunsch übersenden wir Ihnen kostenfrei ein Musterschreiben um die SCHUFA, Creditreform und Co. aufzufordern:
- zur Löschung Ihrer Daten
- zur Unterlassung der Datensammlung
- zur Akteneinsicht in personenbezogene Date
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